| Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Pension "Am Tiefen See" und die Schiffspension "Luise"
Unsere Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge über die mietweise Überlassung von
Zimmern zur Beherbergung in der Pension "Am Tiefen See" /
Schiffspension "Luise" sowie für alle erbrachten weiteren
Lieferungen und Leistungen der Pensionen.
Der Gast bedarf der schriftlichen
Zustimmung durch die Pension, wenn er die ihm überlassenen Zimmer
Unter- oder Weitervermieten will.
Vertragsabschluß
Bitte beachten Sie, dass bei Aufgabe
einer verbindlichen Reservierung (auch eine telefonische Reservierung
ist eine verbindliche Reservierung) und deren Annahme durch die
Pension, ein Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag zustande kommt.
Gast und Pension sind dabei
Vertragspartner. Bestellt ein Dritter für den Gast, so haftet er
gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner gegenüber der Pension
für alle Verpflichtungen aus dem bestehenden Vertrag, sofern der
Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Zimmerbereitstellung
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Eine frühere Bereitstellung muss mit dem Pensionsmanagement abgestimmt werden.
Gebuchte Zimmer sollten bis 18 Uhr
bezogen werden. Geschieht dies nicht, so kann die Pension über die
Zimmer anderweitig verfügen, sofern keine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde.
Anreisen nach 21.00 Uhr werden mit einem Nachtzuschlag von 5,00€ belegt.
Leistung, Preise, Zahlung
Die Kosten für Wäsche und
Endreinigung sind im Preis enthalten. Zwischenreinigungen sind mit dem
Pensionsmanagement zu vereinbaren.
Die Pension ist verpflichtet, die vom
Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vertraglich vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die
vereinbarten Preise für die Bereitstellung der Zimmer und die in
Anspruch genommenen Leistungen der Pension gegenüber zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast veranlasste und von der Pension
erbrachte Leistungen und Auslagen an Dritte.
Bei nachträglichen Änderungen
der Anzahl an gebuchten Zimmer bzw. den Leistungen der Pension durch
den Gast , können die Preise von der Pension geändert werden.
Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Die Pension ist berechtigt, bei
Abschluss des Vertrags oder danach mit Rücksicht auf die
rechtlichen Bestimmungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Der
Zahlungstermin sowie die Summe der Vorauszahlung können im Termin
schriftlich vereinbart werden.
Stornierung durch den Gast
Die Stornierung des Vertrages durch den
Gast bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Pension. Erfolgt
diese nicht, so ist der vertraglich vereinbarte Preis zu zahlen, auch
wenn der Gast die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Ausnahme: Ein Leistungsverzug durch die Pension.
Bei gebuchten und vom Gast nicht in
Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer als auch die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
Stornierungskosten
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- bis 21 Tage vor Anreisetag
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= 10% |
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- bis 11 Tage vor Anreisetag
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= 25% |
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- bis 3 Tage vor Anreisetag
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= 50% |
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- ab 2.Tag vor Anreisetag
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= 75% |
mindestens aber 15,00€ pro Person.
Dem Gast steht es frei, den Nachweis zu
erbringen, dass der Pension kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist als die geforderten Stornierungskosten.
Stornierung durch die Pension
Die Pension ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die vereinbarte Vorauszahlung auch nach einer
Nachfrist durch den Auftraggeber nicht geleistet wurde.
Die Pension ist verpflichtet den Gast
über die Stornierung sofort in Kenntnis zu setzen. Der Gast hat
kein Recht auf Schadensersatz wenn die Pension aus berechtigtem Anlass
den Vertrag storniert.
Bei Arrangements gelten die individuell abgesprochenen Bedingungen.
Sollte ein Gast gegen alle Regeln im Zimmer, auf den Fluren, Balkonen oder Toiletten rauchen oder seine nachhaltig schwelenden Rauchabfälle in den bereitgestellten Müllbehältern, gelöscht oder ungelöscht, ablagern, so berechnen wir 2 Übernachtungen zusätzlich.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Potsdam.
Datum 01.01.2010
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